UVV-Schulungen
So sparen Sie sich in Zukunft die Prüfkosten Ihrer Arbeitsmittel
Sie sind verpflichtet, jährlich Ihre Arbeitsmittel prüfen zu lassen! Durch unser Seminar im Bereich Unfallverhütungsvorschriften werden Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter zur „befähigten Person“ und können Ihre Arbeitsmittel (Winden, Plateau, Ladekran, Einrichtungen, Rolltore und Hebebühnen) selbst prüfen.
Ihre Vorteile:
- Nur 1 Seminar - keine Wiederholungspflicht
- Ihr Mitarbeiter macht gleichzeitig Prüfung & Wartung
- Sie planen die Prüfung zeitlich selbst ein
- Keine kostspielige Beauftragung externer Sachverständiger
- Sicherstellung des Versicherungsschutzes
- Frühzeitiges Erkennen von Gefahrenquellen/Vermeidung von Arbeitsunfällen
- Prüfung anderer Betriebe durch Ihren Mitarbeiter möglich
Grundseminar
Dauer:
3 Tage
Seminarablauf:
1.Tag (Montag)
- Voraussetzung, Anforderung, Haftung, Arbeitssicherheit bei der Prüfung
- Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
2.Tag (Dienstag)
- Praktische und theoretische Ausbildung zur regelmäßigen Prüfung von Winden, Hub und Zuggeräte
- Plateaus und Brillen von Abschlepp- und Bergungsfahrzeugen
3.Tag (Mittwoch)
- Praktische und theoretische Ausbildung zur regelmäßigen Prüfung von LKW - Ladekranen
- Roto Teleskopstapler
Lehrinhalte:
- Voraussetzung, Anforderung, Haftung, Arbeitssicherheit bei der Prüfung
- Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Praktische und theoretische Ausbildung zur regelmäßigen Prüfung von Lkw-Ladekranen, von Plateaus und Brillen von Abschlepp-und Bergungsfahrzeugen sowie von Winden, Hub- und Zuggeräten
Sie haben Interesse an einem Aufbauseminar?
Sprechen Sie uns gerne an!
Was bedeutet „Prüfung durch Befähigte Person“?
Arbeitsmittel wie z. B. Winden, Plateau, Ladekran oder Einrichtungen wie Hebebühne und Tore, welche Abnutzung, Verschleiß oder Beschädigung unterliegen, müssen spätestens jährlich gem. Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers bzw. Werkstattleiters, hierzu externe Prüfinstitute zu beauftragen oder intern einen ausgebildeten, fachlich geeigneten Mitarbeiter als „Befähigte Person“ schriftlich zu benennen. Die Ausbildung „Befähigte Person im Abschleppunternehmen“ deckt die wichtigsten Arbeitsmittel eines Abschlepp- und Bergeunternehmens ab und entspricht den einschlägigen, berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften und Richtlinien, welche zu beachten sind.
UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften und regelt die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Der Unternehmer hat die Möglichkeit, die Prüfung an externe Sachverständige wie TÜV, Dekra etc. zu vergeben oder intern selbst eine sogenannte „Befähigte Person“ zu bestimmen.
Stimmen aus der Branche
„Hier wird mir das Wissen vermittelt, das speziell für unseren Betrieb benötigt wird.“
Wolfgang Tränkle,
Autovermietung und Abschleppdienst Tränkle - Weingarten
„Meiner Meinung nach sollte jeder Abschleppdienst eine Befähigte Person im Unternehmen haben, da die Fahrzeuge teilweise sehr belastet werden oder sogar überlastet werden. Durch
eine Fachkraft kann man die Fahrzeuge zur passenden Zeit selbst prüfen.“
Bernd Rosenkranz,
Auto-Service-Gera GmbH
„Das Seminar „Befähigte Person“ senkt auf längere Zeit Kosten und schafft hiermit mehr Sicherheit für Mitarbeiter, Technik und das Unternehmen.“
Tony Kermes,
Top Car AG - Leipzig
Hier wird geschult:
Veranstaltungsort:
1. + 2. Tag
ProLux Schulungscenter, 89134 Blaustein
3. Tag
AST Schulungszentrum, Pappelauer Straße 43, 89134 Blaustein
Seminarleitung: AST GmbH, Dipl.-Ing. (FH) Matthias Müller, Sicherheitsingenieur
Route berechnen via Google Maps
Diese Artikel kommen bei der Schulung zum Einsatz: